
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende 20 Arbeitstage) in jedem Kalenderjahr Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der versicherte Elternteil zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erk...
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